Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeiner Geltungsbereich und Vertragsbeziehungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz »AGB«) gelten für die Einrichtungen, Kurse und Angebote des Kashi Yoga Sangam, Gerberstr. 3-7, 44787 Bochum, vertreten durch die Besitzerin Ninja Weber (nachfolgend KYS), unabhängig vom Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung.
Registrierung / Vertragsabschluss
Zur Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote des KYS ist eine Registrierung im Internet über die Homepage www.kashi-yoga-sangam.de erforderlich.
Ein Anspruch uns gegenüber auf eine Anmeldung / Registrierung als Nutzer besteht nicht. Wir behalten uns ausdrücklich vor, einzelne und/oder mehrere Nutzer nach eigenem Ermessen nicht zu registrieren. Der Vertragspartner nutzt die Einrichtung, alle Räumlichkeiten und das Angebot aller Kurse des Studios auf eigene Gefahr.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten, allen Hilfsmitteln und Aerial Yoga Tüchern pfleglich umzugehen.
Beschädigungen, die nicht auf der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgehoben wurden, werden auf Kosten des Verursachers behoben.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken sowie für Wertgegenstände, Yogamatten, Schmuck oder Geld wird keine Haftung übernommen.
Zur Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote des KYS ist eine Registrierung im Internet über die Homepage www.kashi-yoga-sangam.de erforderlich.
Ein Anspruch uns gegenüber auf eine Anmeldung / Registrierung als Nutzer besteht nicht. Wir behalten uns ausdrücklich vor, einzelne und/oder mehrere Nutzer nach eigenem Ermessen nicht zu registrieren. Der Vertragspartner nutzt die Einrichtung, alle Räumlichkeiten und das Angebot aller Kurse des Studios auf eigene Gefahr.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten, allen Hilfsmitteln und Aerial Yoga Tüchern pfleglich umzugehen.
Beschädigungen, die nicht auf der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgehoben wurden, werden auf Kosten des Verursachers behoben.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken sowie für Wertgegenstände, Yogamatten, Schmuck oder Geld wird keine Haftung übernommen.
Mitgliedschaftsverträge
Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die zum Ende der vertraglichen Laufzeit kündbar sind und sich mangels Kündigung automatisch verlängern. Sie berechtigen das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Nutzung des im Mitgliedschaftsvertrag näher definierten Angebotes vom KYS sowie der entsprechenden Angebote in den jeweiligen Betriebsstätten.
Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die zum Ende der vertraglichen Laufzeit kündbar sind und sich mangels Kündigung automatisch verlängern. Sie berechtigen das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Nutzung des im Mitgliedschaftsvertrag näher definierten Angebotes vom KYS sowie der entsprechenden Angebote in den jeweiligen Betriebsstätten.
Berechtigungen
Der Mitgliedschaftsvertrag berechtigt zum Training im KYS in allen regulären Kursen (nicht: Einzelangebote).
Der Mitgliedschaftsvertrag berechtigt zum Training im KYS in allen regulären Kursen (nicht: Einzelangebote).
Kosten / Fälligkeit Mitgliedstarif
Der Mitgliedstarif beträgt 51€ für das kleine Abo (1 Yogaeinheit pro Woche), 75€ ( zwei Yogaeinheiten pro Woche) für das große Abo und 90€ für die Flat (unbegrenzte Teilnahme an den regulären Kursen). Er ist monatlich fällig und wird per Bankeinzug bezahlt. Ein Wechsel in ein anderes Abo ist zum nächsten Monat möglich. Der Nutzer ist für eine ausreichende Deckung seines Kontos verantwortlich. Der Kunde hat KYS nach den gesetzlichen Bestimmungen die Schäden und erforderlichen Aufwendungen (z.B. Rücklastschriftkosten) zu ersetzen, die KYS durch die Nicht- oder verspätete Zahlung des Kunden oder sonstige Störungen der Bezahlung durch den Kunden (z.B. pflichtwidrig fehlende Kontodeckung bei Lastschriftmandat) entstehen.
Die Mitgliedschaft schließt 12 Wochen Ferien, 1 Feiertag und 2 Krankheitstage im Jahr mit ein. Sollte es drüber hinaus von unserer Seite zu Kursausfall kommen, werden Ersatzstunden in Form von Nachholterminen angeboten. Hierfür können sich die Kursteilnehmer bis zu 48 Stunden vorher anmelden. Eine Absage ist bis zu 24 Stunden vorher möglich. Erfolgt diese nicht, gilt die ausgefallene Stunde als abgegolten.
Sollte für den Kursteilnehmer keiner der vorgeschlagenen Nachholtermine passen, kann optional auch individuell die Rückzahlung des Stundenpreises vereinbart werden. Wenn Teilnehmer verhindert sind, kann die ausgefallene Stunde auf Kulanzbasis innerhalb von 2 Monaten in einem anderen Kurs nachgeholt werden.
Der Mitgliedstarif beträgt 51€ für das kleine Abo (1 Yogaeinheit pro Woche), 75€ ( zwei Yogaeinheiten pro Woche) für das große Abo und 90€ für die Flat (unbegrenzte Teilnahme an den regulären Kursen). Er ist monatlich fällig und wird per Bankeinzug bezahlt. Ein Wechsel in ein anderes Abo ist zum nächsten Monat möglich. Der Nutzer ist für eine ausreichende Deckung seines Kontos verantwortlich. Der Kunde hat KYS nach den gesetzlichen Bestimmungen die Schäden und erforderlichen Aufwendungen (z.B. Rücklastschriftkosten) zu ersetzen, die KYS durch die Nicht- oder verspätete Zahlung des Kunden oder sonstige Störungen der Bezahlung durch den Kunden (z.B. pflichtwidrig fehlende Kontodeckung bei Lastschriftmandat) entstehen.
Die Mitgliedschaft schließt 12 Wochen Ferien, 1 Feiertag und 2 Krankheitstage im Jahr mit ein. Sollte es drüber hinaus von unserer Seite zu Kursausfall kommen, werden Ersatzstunden in Form von Nachholterminen angeboten. Hierfür können sich die Kursteilnehmer bis zu 48 Stunden vorher anmelden. Eine Absage ist bis zu 24 Stunden vorher möglich. Erfolgt diese nicht, gilt die ausgefallene Stunde als abgegolten.
Sollte für den Kursteilnehmer keiner der vorgeschlagenen Nachholtermine passen, kann optional auch individuell die Rückzahlung des Stundenpreises vereinbart werden. Wenn Teilnehmer verhindert sind, kann die ausgefallene Stunde auf Kulanzbasis innerhalb von 2 Monaten in einem anderen Kurs nachgeholt werden.
Einzelangebote: Workshops / Events / Teacher Trainings / Privatstunden / Personal Coaching Classes etc.
Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot des KYS, insbesondere nicht in den Mitgliedschaften (s.o.) enthalten sind. Alle benötigten Informationen zu diesen Angeboten finden sich auf der Homepage www.kashi-yoga-sangam.de
Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot des KYS, insbesondere nicht in den Mitgliedschaften (s.o.) enthalten sind. Alle benötigten Informationen zu diesen Angeboten finden sich auf der Homepage www.kashi-yoga-sangam.de
Anmeldung, Fälligkeit der Gebühren, Absage etc.
Anmeldebestätigung
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Die Anmeldung ist verbindlich.
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Die Anmeldung ist verbindlich.
Teilnahmegebühren
Die Teilnahme ist erst dann gewährleistet, wenn die Teilnahmegebühren vollständig beglichen sind. Die Gebühren sind bei der Anmeldung vollständig fällig und werden per Bankeinzug bezahlt.
Die Teilnahme ist erst dann gewährleistet, wenn die Teilnahmegebühren vollständig beglichen sind. Die Gebühren sind bei der Anmeldung vollständig fällig und werden per Bankeinzug bezahlt.
Stornierung / Umbuchung / Absage
Eine Stornierung eines gebuchten Einzelangebotes muss bis spätestens 24 Stunden vor dem Beginn der Veranstaltung schriftlich bei uns eingehen. Diese senden Sie bitte postalisch. Eine Erstattung der Teilnahmegebühren erfolgt nicht. Es kann jedoch eine Ersatzperson benannt werden. Nach Beginn der Veranstaltung ist keine Stornierung mehr möglich.
Es besteht kein Anspruch auf Umbuchung eines gebuchten Einzelangebotes auf einen anderen Termin. Wir prüfen auf Anfrage, ob eine Umbuchung möglich ist. Sofern dies der Fall ist, kann die Umbuchung durchgeführt werden.
Wird das gebuchte Einzelangebot durch den Nutzer ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen oder sagt der Nutzer dieses weniger als 24 Stunden vor Beginn der Leistung ab, so ist KYS berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Gebühr für das gebuchte Einzelangebot zu verlangen. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.
Eine Stornierung eines gebuchten Einzelangebotes muss bis spätestens 24 Stunden vor dem Beginn der Veranstaltung schriftlich bei uns eingehen. Diese senden Sie bitte postalisch. Eine Erstattung der Teilnahmegebühren erfolgt nicht. Es kann jedoch eine Ersatzperson benannt werden. Nach Beginn der Veranstaltung ist keine Stornierung mehr möglich.
Es besteht kein Anspruch auf Umbuchung eines gebuchten Einzelangebotes auf einen anderen Termin. Wir prüfen auf Anfrage, ob eine Umbuchung möglich ist. Sofern dies der Fall ist, kann die Umbuchung durchgeführt werden.
Wird das gebuchte Einzelangebot durch den Nutzer ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen oder sagt der Nutzer dieses weniger als 24 Stunden vor Beginn der Leistung ab, so ist KYS berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Gebühr für das gebuchte Einzelangebot zu verlangen. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.
Änderungen / Ausfall
Änderungen der ausgeschriebenen Termine, der Veranstaltungsräume, sowie des Programm- bzw. Zeitablaufes und der Referenten/ Dozenten behalten wir uns vor. Ebenso die ersatzlose Streichung von Veranstaltungen. Änderungen werden umgehend nach Bekanntwerden auf unserer Webseite veröffentlicht.
Sollte die Veranstaltung von uns abgesagt werden müssen (z.B. Krankheitsausfall des Dozenten, zu geringe Teilnehmerzahl) erstatten wir Ihnen die Kosten der Veranstaltung zurück. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir für darüber hinaus gehende Kosten nicht haften und aufkommen.
Eine Absage wird den Teilnehmern per E-Mail mitgeteilt.
Für Versäumnisse, die nicht im Verantwortungsbereich des Dozenten liegen, können keine Kosten übernommen werden. Dies gilt insbesondere über die Teilnahmegebühren hinausgehende Kosten. (Anreise, Arbeitsausfall, Zertifizierung o.ä.)
Änderungen der ausgeschriebenen Termine, der Veranstaltungsräume, sowie des Programm- bzw. Zeitablaufes und der Referenten/ Dozenten behalten wir uns vor. Ebenso die ersatzlose Streichung von Veranstaltungen. Änderungen werden umgehend nach Bekanntwerden auf unserer Webseite veröffentlicht.
Sollte die Veranstaltung von uns abgesagt werden müssen (z.B. Krankheitsausfall des Dozenten, zu geringe Teilnehmerzahl) erstatten wir Ihnen die Kosten der Veranstaltung zurück. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir für darüber hinaus gehende Kosten nicht haften und aufkommen.
Eine Absage wird den Teilnehmern per E-Mail mitgeteilt.
Für Versäumnisse, die nicht im Verantwortungsbereich des Dozenten liegen, können keine Kosten übernommen werden. Dies gilt insbesondere über die Teilnahmegebühren hinausgehende Kosten. (Anreise, Arbeitsausfall, Zertifizierung o.ä.)
Beginn und Ende der Mitgliedschaftsverträge, Kündigung
Mitgliedschaftsverträge verlängern sich automatisch sofern sie nicht zuvor fristgerecht wirksam gekündigt wurden. Die ordentliche Kündigung der Mitgliedschaftsverträge ist nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des aktuellen Monats möglich.
Dem Mitglied steht daneben das Recht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses zum nächsten Vertragsmonat zu, sofern er/sie
- aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder
- unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines / ihres Wohnsitzes an eine Adresse, die von KYS oder einer seiner Betriebsstätten mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht) nachweist. Dies gilt nur für Teilnehmende an Kursen in Präsenz, nicht für Teilnehmende an Onlinekursen.
- schwanger ist und unmittelbar nach der Geburt.
Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Verstößt der Vertragspartner trotz Abmahnung wiederholt gegen die selbstverständlichen Regeln des Anstands oder die Hausordnung oder bei vorsätzlicher Sachbeschädigung oder anderen wichtigen Gründen, ist KYS berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen und Hausverbot zu erteilen. Die Pflicht des Vertragspartners, die vereinbarten Monatsbeiträge bis zur nächstmöglichen ordentlichen Beendigung des Vertrages zu bezahlen, bleibt hiervon unberührt.
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung muss Datum, Namen, Adresse und Unterschrift enthalten, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Die Kündigungserklärung des Vertragspartners ist an die Adresse des KYS, Gerberstr. 3-7, 44787 Bochum zu richten. Schriftlich bedeutet auf dem postalischen Weg. E-Mails und SMS gehören nicht dazu, da sie der Textform nicht entsprechen.
Mitgliedschaftsverträge verlängern sich automatisch sofern sie nicht zuvor fristgerecht wirksam gekündigt wurden. Die ordentliche Kündigung der Mitgliedschaftsverträge ist nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des aktuellen Monats möglich.
Dem Mitglied steht daneben das Recht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses zum nächsten Vertragsmonat zu, sofern er/sie
- aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder
- unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines / ihres Wohnsitzes an eine Adresse, die von KYS oder einer seiner Betriebsstätten mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht) nachweist. Dies gilt nur für Teilnehmende an Kursen in Präsenz, nicht für Teilnehmende an Onlinekursen.
- schwanger ist und unmittelbar nach der Geburt.
Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Verstößt der Vertragspartner trotz Abmahnung wiederholt gegen die selbstverständlichen Regeln des Anstands oder die Hausordnung oder bei vorsätzlicher Sachbeschädigung oder anderen wichtigen Gründen, ist KYS berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen und Hausverbot zu erteilen. Die Pflicht des Vertragspartners, die vereinbarten Monatsbeiträge bis zur nächstmöglichen ordentlichen Beendigung des Vertrages zu bezahlen, bleibt hiervon unberührt.
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung muss Datum, Namen, Adresse und Unterschrift enthalten, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Die Kündigungserklärung des Vertragspartners ist an die Adresse des KYS, Gerberstr. 3-7, 44787 Bochum zu richten. Schriftlich bedeutet auf dem postalischen Weg. E-Mails und SMS gehören nicht dazu, da sie der Textform nicht entsprechen.
Vorübergehendes Ruhen der Mitgliedschaften
Darüber hinaus ist eine Ruhezeit nach Vorlage eines ärztlichen Attestes über dauerhafte Sportuntauglichkeit möglich. Die Ruhezeit beträgt mindestens einen vollen Vertragsmonat (bei Vorlage einer Bescheinigung über diesen Mindestzeitraum), maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate. Weiter ist eine Ruhezeit möglich bei einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Teilnehmenden über einen berufsbedingten Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von KYS oder einer seiner Betriebsstätten mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich. Auch hier beträgt die Ruhezeit mindestens einen vollen Vertragsmonat (bei Vorlage einer Bescheinigung über diesen Mindestzeitraum), maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate. Für Teilnehmende an Onlinekursen gilt diese Vereinbarung nicht. Bei Vorlage eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises bzw. unmittelbar nach der Geburt kann die Mitgliedschaft zwei Monate ruhen.
Darüber hinaus ist eine Ruhezeit nach Vorlage eines ärztlichen Attestes über dauerhafte Sportuntauglichkeit möglich. Die Ruhezeit beträgt mindestens einen vollen Vertragsmonat (bei Vorlage einer Bescheinigung über diesen Mindestzeitraum), maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate. Weiter ist eine Ruhezeit möglich bei einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Teilnehmenden über einen berufsbedingten Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von KYS oder einer seiner Betriebsstätten mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich. Auch hier beträgt die Ruhezeit mindestens einen vollen Vertragsmonat (bei Vorlage einer Bescheinigung über diesen Mindestzeitraum), maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate. Für Teilnehmende an Onlinekursen gilt diese Vereinbarung nicht. Bei Vorlage eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises bzw. unmittelbar nach der Geburt kann die Mitgliedschaft zwei Monate ruhen.
Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung
KYS ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird auf der Website www.kashi-yoga-sangam.de oder/und durch Aushang bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.
Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.
KYS ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner/ Nutzer vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen. Die Lage der Örtlichkeiten wird auf der Website www.kashi-yoga-sanagm.de und durch Aushang bekannt gemacht.
KYS ist insbesondere berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen oder höherer Gewalt (z.B. Demonstrationen, Straßensperren, Regierungsmaßnahmen, Sturm, Feuer, starker Regen/Schneefall) notwendig wird. Dies gilt insbesondere für die Änderung von in Präsenz stattfindenden Kursen in live online stattfindende Kurse oder einzelne Kursstunden im Falle von Krankheit der Dozenten oder deren Familienangehörigen oder in dem Falle, dass Auflagen im Zuge der Pandemie erfüllt werden müssen.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer/s im Rahmen dieser benannten Änderung / Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der Nutzungsgebühren zu verlangen.
KYS ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird auf der Website www.kashi-yoga-sangam.de oder/und durch Aushang bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.
Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.
KYS ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner/ Nutzer vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen. Die Lage der Örtlichkeiten wird auf der Website www.kashi-yoga-sanagm.de und durch Aushang bekannt gemacht.
KYS ist insbesondere berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen oder höherer Gewalt (z.B. Demonstrationen, Straßensperren, Regierungsmaßnahmen, Sturm, Feuer, starker Regen/Schneefall) notwendig wird. Dies gilt insbesondere für die Änderung von in Präsenz stattfindenden Kursen in live online stattfindende Kurse oder einzelne Kursstunden im Falle von Krankheit der Dozenten oder deren Familienangehörigen oder in dem Falle, dass Auflagen im Zuge der Pandemie erfüllt werden müssen.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer/s im Rahmen dieser benannten Änderung / Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der Nutzungsgebühren zu verlangen.
Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer
KYS ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens drei volle Kalendermonate durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von KYS oder schriftlicher Information der betreffenden Kunden mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu.
Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist KYS berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
Im Fall einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift kann KYS eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale verlangen. Gleiches gilt für die Einleitung eines evtl. Inkassoverfahrens.
KYS ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens drei volle Kalendermonate durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von KYS oder schriftlicher Information der betreffenden Kunden mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu.
Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist KYS berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
Im Fall einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift kann KYS eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale verlangen. Gleiches gilt für die Einleitung eines evtl. Inkassoverfahrens.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung gegen Ansprüche von KYS ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber KYS.
Die Aufrechnung gegen Ansprüche von KYS ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber KYS.
Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderungen seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, KYS unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers.
Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderungen seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, KYS unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers.
Gesundheitszustand des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote von KYS nur zu nutzen, wenn er nicht unter ansteckenden Krankheiten leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken (wie z.B. Krankheiten, Verletzungen etc.) entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. KYS ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der Nutzer zu tragen.
Der Nutzer verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote von KYS nur zu nutzen, wenn er nicht unter ansteckenden Krankheiten leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken (wie z.B. Krankheiten, Verletzungen etc.) entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. KYS ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der Nutzer zu tragen.
Fotos
KYS behält sich das Recht vor, bei Kursen, bei Veranstaltungen wie z.B. Workshops, Ausbildungen und Conferences, Fotos und Videos zu machen. Diese können zu Werbezwecken für Veranstaltungen, bei Facebook, Instagram, auf der Website www.kashi-yoga-sangam.de oder für Flyer genutzt werden. KYS behält somit die Rechte an Bildern und Videos. Der Teilnehmer verpflichtet sich, dem Studio unverzüglich mitzuteilen, wenn er nicht öffentlich auf Fotos & Videos dargestellt werden möchte und das einhergehende Nutzungsrecht einschränken möchte.
KYS behält sich das Recht vor, bei Kursen, bei Veranstaltungen wie z.B. Workshops, Ausbildungen und Conferences, Fotos und Videos zu machen. Diese können zu Werbezwecken für Veranstaltungen, bei Facebook, Instagram, auf der Website www.kashi-yoga-sangam.de oder für Flyer genutzt werden. KYS behält somit die Rechte an Bildern und Videos. Der Teilnehmer verpflichtet sich, dem Studio unverzüglich mitzuteilen, wenn er nicht öffentlich auf Fotos & Videos dargestellt werden möchte und das einhergehende Nutzungsrecht einschränken möchte.
Teilnahme an Onlinekursen
Der Kunde ist verpflichtet, die an Inhalten kostenpflichtige Nutzungspakete sowie sonstigen Inhalten im Angebot von KYS bestehenden gesetzlichen Urheber- und sonstigen Rechte zu beachten. Er darf diese Inhalte nicht vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen oder technische Schutzmaßnahmen oder Urheber- bzw. Rechtevermerke entfernen, es sei denn dies ist ausdrücklich erlaubt.
Der Kunden hat die Obliegenheit, auf eigene Kosten Hard- und Software sowie einen Breitband-Internetanschluss für den Abruf der vereinbarten Inhalte bzw. Dienstleistungen aus dem Angebot von KYS bereitzuhalten.
Dem Kunden wird der Abruf der vereinbarten Inhalte von KYS grundsätzlich räumlich beschränkt auf die Bundesrepublik Deutschland gestattet. Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2017/1128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.06.2017 zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt zum 01.04.2018 wird auch die Nutzung während eines vorübergehenden Aufenthaltes des Kunden in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als seinem Wohnsitzmitgliedsstaat gestattet, sofern die in der Verordnung (EU) 2017/1128 dafür aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind und der Kunde zuvor die (auch wiederholte) Überprüfung seines Wohnsitzmitgliedstaats nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2017/1128 und den anwendbaren Datenschutzbestimmungen duldet und ermöglicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die technisch Qualität beim Abruf der Inhalte im europäischen Ausland negativ im Vergleich zur inländischen Qualität abweichen kann.
Der Kunde ist verpflichtet, die an Inhalten kostenpflichtige Nutzungspakete sowie sonstigen Inhalten im Angebot von KYS bestehenden gesetzlichen Urheber- und sonstigen Rechte zu beachten. Er darf diese Inhalte nicht vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen oder technische Schutzmaßnahmen oder Urheber- bzw. Rechtevermerke entfernen, es sei denn dies ist ausdrücklich erlaubt.
Der Kunden hat die Obliegenheit, auf eigene Kosten Hard- und Software sowie einen Breitband-Internetanschluss für den Abruf der vereinbarten Inhalte bzw. Dienstleistungen aus dem Angebot von KYS bereitzuhalten.
Dem Kunden wird der Abruf der vereinbarten Inhalte von KYS grundsätzlich räumlich beschränkt auf die Bundesrepublik Deutschland gestattet. Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2017/1128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.06.2017 zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt zum 01.04.2018 wird auch die Nutzung während eines vorübergehenden Aufenthaltes des Kunden in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als seinem Wohnsitzmitgliedsstaat gestattet, sofern die in der Verordnung (EU) 2017/1128 dafür aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind und der Kunde zuvor die (auch wiederholte) Überprüfung seines Wohnsitzmitgliedstaats nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2017/1128 und den anwendbaren Datenschutzbestimmungen duldet und ermöglicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die technisch Qualität beim Abruf der Inhalte im europäischen Ausland negativ im Vergleich zur inländischen Qualität abweichen kann.
Datenschutzbestimmungen
Details zur Erhebung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen, die im Internet über https://www.kashi-yoga-sangam.de/datenschutzerklaerung/ abrufbar sind.
Details zur Erhebung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen, die im Internet über https://www.kashi-yoga-sangam.de/datenschutzerklaerung/ abrufbar sind.
Information zu Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen (§ 36 VSBG)
KYS, vertreten durch Ninja Weber, ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
KYS, vertreten durch Ninja Weber, ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform (doppeltes Schriftformerfordernis).
Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Die Parteien anerkennen für diesen Fall diejenige gültige Regelung, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am
Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform (doppeltes Schriftformerfordernis).
Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Die Parteien anerkennen für diesen Fall diejenige gültige Regelung, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am